Informationen der Pfarreiengemeinschaft Schweich

Aus der gemeinsamen Sitzung des Kirchengemeindeverbandes und des Pfarreienrates

Gemäß den Richtlinien des Bistums zum Heizen in der Winterzeit, die vor dem Hintergrund der Energiekrise und der Klimakrise erlassen wurden, gilt:

a) Büroräume und Pfarrheime sollen bis maximal 19° beheizt werden.

b) Kirchen und Kapellen
Hier ist zu unterscheiden zwischen einer Grundtemperatur, auf die beheizt wird, und der Nutzungstemperatur (z. B. für Gottesdienste).
Die Grundtemperatur soll 6° betragen, die Nutzungstemperatur 11° (5° über der Grundtemperatur).
Auf Nutzungstemperatur wird nur die für die Pfarreiengemeinschaft Schweich zentralgelegene Kirche St. Martin in Schweich beheizt.
In allen anderen Kirchen und Kapellen verbleibt die Temperatur auch zu Gottesdiensten auf der Grundtemperatur.
Für einzelne besondere Anlässen (z. B. für Weihnachtsgottesdienste) besteht die Möglichkeit, von dieser strengen Regelung für die Kirchenräume Ausnahmen zu gestalten.
Außerdem wird bis auf weiteres die Grundtemperatur in unseren Kirchen, die mit Warmluftheizung beheizt werden, 8° betragen, da die Heizungstechnik der Warmluftheizungen minimal auf 8° eingestellt werden kann.
Aus Gründen des Denkmalschutzes kann bei der Beheizung außerdem eine Ausnahme gestaltet werden, wenn die Luftfeuchtigkeit in einem Kirchenraum 70 Prozent überschreitet.
Von der Möglichkeit, die Gottesdienste im Pfarrheim zu feiern („Winterkirche“), plant zum jetzigen Zeitpunkt nur die Pfarrgemeinde in Fell Gebrauch zu machen.