Richtlinien des Bistums zum Heizen in der Winterzeit

Liebe Schwestern und Brüder in der Pfarreiengemeinschaft Schweich!

Unser Bistum Trier hat für die Kirchen, Pfarrheime und Büroräume neue Richtlinien zum Heizen in der vor uns liegenden „kalten Jahreszeit“ erlassen, die Konsequenzen ziehen aus dem Ukraine-Krieg, der Energiekrise und der damit verbundenen Kostensteigerung für Energie. Diese Richtlinien möchten auch der Klimakrise gerecht werden.

Folgende Punkte sind in dem Zusammenhang zu berücksichtigen:

  1. Büroräume und Pfarrheime sollen bis maximal 19 Grad beheizt werden.

  2. Kirchen
  Hier ist zu unterscheiden zwischen einer Grundtemperatur, auf die beheizt wird, und der
  Nutzungstemperatur (z. B. für Gottesdienste).
  Die Grundtemperatur soll 6 Grad betragen, die Nutzungstemperatur 11 Grad.
  Zur Nutzungstemperatur soll in einer oder maximal zwei Kirchen pro Pfarreiengemeinschaft der
  Kirchenraum aufgeheizt werden - in allen anderen Kirchen verbleibt die Temperatur auch zu
  Gottesdiensten auf der Grundtemperatur.

  Ob wir in der Pfarreiengemeinschaft neben der zentralen Pfarrkirche St. Martin Schweich noch eine
  weitere Kirche auf Nutzungstemperatur beheizen, wird in einer gemeinsamen Sitzung von
  Kirchengemeindeverband und Pfarreienrat beschlossen.

  Auch wird in dieser Sitzung darüber nachgedacht, ob u. U. in einzelnen Orten „Winterkirchen“ in
  Pfarrheimen eingerichtet werden.

  Für einzelne besondere Anlässe (z. B. für Gottesdienste an Allerheiligen und an Weihnachten) wird es
  Möglichkeiten geben, von diesen strengen Regeln für jeden Kirchenraum unserer
  Pfarreiengemeinschaft Ausnahmen zu gestalten.

Schon jetzt ist es uns allen bewusst, dass diese Maßnahmen äußerst einschneidend sind - wir werden deshalb in der bereits erwähnten Sitzung von KGV und Pfarreienrat selbstverständlich unterschiedlichste Aspekte in den Blick nehmen und bedenken.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Pastor Dr. Ralph Hildesheim, Pfarrer